Feuerwehrfrauen – Feuerwehrmänner

Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter

  min. Dienstjahre  Einstiegsgrad
FFA
FFM
min. Lehrgänge  Keine
  Bemerkung  Mindesteintrittsalter 16 Jahre

Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann

  min. Dienstjahre  1 Jahr
FF
FM

min. Lehrgänge Truppmannausbildung Teil 1
  Bemerkung  War der Anwärter min. 2 Jahre in einer JGFW* kann dieser DG* nach der Grundausbildung verliehen werden.

Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann

  min. Dienstjahre  3 Jahre

OFF
OFM
min. Lehrgänge  Truppmannausbildung Teil 2
  Bemerkung  Beförderung durch den OrtsBM*

Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann

  min. Dienstjahre  4 Jahre
_______

10 Jahre

HFF
HFM
min. Lehrgänge  Truppführer
______________

2 technische Lehrgänge
  Bemerkung  Beförderung durch OrtsBM*

Gerätewart, Atemschutz-gerätewart,
Sicherheits-beauftragter,
stv. Jugendfeuerwehr-wart

Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann

  min. Dienstjahre  15 Jahre
________

20 Jahre

EHFF
EHFM
min. Lehrgänge  Truppführer
_________________

2 technische Lehrgänge
  Bemerkung  Höchster Dienstgrad der durch den OrtsBM* verliehen werden kann.

Funktionen:
Siehe HFF/HFM

Löschmeisterinnen – Löschmeister

Löschmeisterin / Löschmeister

  min. Dienstjahre  5 Jahre

LM
min. Lehrgänge  Gruppenführer 1 und 2
  Bemerkung  An Funktion gebunden: stv.* Gruppenführer, stv.* Jugendfeuerwehrwart

Oberlöschmeisterin / Oberlöschmeister

  min. Dienstjahre 6  Jahre
OLM

min. Lehrgänge  Gruppenführer 1 und 2
  Bemerkung Als Funktion Staffelführer oder Führer eines selbstständigen Löschtrupps, Jugendfeuerwehrwart, stv.* Gemeindejugendfeuerwehrwart,
Gemeindesicherheitsbeauftragter,
Gemeindepressewart gebunden

Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister

  min. Dienstjahre 7 Jahre

HLM
min. Lehrgänge  Gruppenführer 1 und 2
  Bemerkung  Als Funktion Gruppenführer, Gemeindejugendfeuerwehrwart,
Gemeindeausbildungsleiter,
Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter, Kreisausbilder gebunden

Erste Hauptlöschmeisterin / Erster Hauptlöschmeister

  min. Dienstjahre 8 Jahre
EHLM

min. Lehrgänge  Gruppenführer 1 und 2
  Bemerkung Als Funktion stv. OrtsBM* einer Grundausstattungsfeuerwehr,
Bezirkspressewart, stv. Kreisausbildungsleiter gebunden

Brandmeisterrinnen – Brandmeister

Brandmeisterin / Brandmeister

  min. Dienstjahre 8 Jahre

BM
min. Lehrgänge  Gruppenführer 1 und 2
  Bemerkung Für die Funktion OrtsBM* einer Grundausstattungsfeuerwehr,
stv.* OrtsBM* Feuerwehr Stützpunkt, stv. Zugführer in einer KFB*, stv.* Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter gebunden

Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister

  min. Dienstjahre 9 Jahre

OBM
min. Lehrgänge Zugführer 1 und 2
  Bemerkung Für die Funktion OrtsBM* Feuerwehr Stützpunkt, stv.* Feuerwehr Schwerpunkt, Zugführer in einer KFB*, Kreisjugendfeuerwehrwart,
Bezirksjugendwart, stv.* Landesjugendwart gebunden

Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister

  min. Dienstjahre 10 Jahre

HBM
min. Lehrgänge Zugführer 1 und 2
  Bemerkung Für die Funktion OrtsBM* Feuerwehr Schwerpunkt, stv.* GemBM*, stv.* Führer einer KFB*,
Landesjugendfeuerwehrwart gebunden

Erste Hauptbrandmeisterin / Erster Hauptbrandmeister

  min. Dienstjahre 10 Jahre

EHBM
min. Lehrgänge Zugführer 1 und 2
_______________
(**Verbandsführer)
  Bemerkung  An die Funktion Stadt-/ Gemeindebrandmeister oder stv.* Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehren gebunden

(**KFB*-Führer, stv.* Abschnittsleiter)

Brandschutzleiterinnen – Brandschutzleiter

Abschnittsbrandmeisterin / Abschnittsbrandmeister

  min. Dienstjahre 10 Jahre
ABM

min. Lehrgänge Verbandsführer
  Bemerkung An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehren DG* des Stadtbrandmeisters. Stv.* Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte.

Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister

  min. Dienstjahre 10 Jahre
KBM

min. Lehrgänge Verbandsführer
  Bemerkung An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden.
Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehren eines Landkreises.

Regierungsbrandmeisterin / Regierungsbrandmeister

  min. Dienstjahre 10 Jahre

RBM
min. Lehrgänge Verbandsführer
  Bemerkung An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden.
Ab 18.08.2005 der höchste DG* der in Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann.

Erste Bezirksbrandmeisterin / Erster Bezirksbrandmeister

  min. Dienstjahre 10 Jahre

EBBM
min. Lehrgänge Verbandsführer
  Bemerkung An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden.
Höchster DG* der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.
(Wird ab 18.08.2005 nicht mehr vergeben.)

 

 Legende

OrtsBM

 OrtsBM Ortsbrandmeister

JGFW

 JGFW Jugendfeuerwehr

DG

 DG Dienstgrad

stv

 stv Stellvertreter/Stellvertretender

GemdBM

 GemdBM  Gemeindebrandmeister


Quellen

Dienstgradabzeichen

©Kai Meier

Beschreibung

©Landesfeuerwehrverband Niedersachsen

 

OrtsBM

 OrtsBM Ortsbrandmeister

JGFW

 JGFW Jugendfeuerwehr

DG

 DG Dienstgrad

stv

 stv Stellvertreter/Stellvertretender

GemdBM

 GemdBM  Gemeindebrandmeister